Regelmäßige Überprüfung von Tonometern

Tonometer zählen zu jenen Messgeräten für die gilt, dass sie nur nach Überprüfung durch eine autorisierte Prüfstelle eingesetzt werden dürfen.

Der Betreiber ist verpflichtet die Prüfung des Tonometers durch eine Prüfstelle in einem Intervall von

  • 1 Jahr bei Non-Contact-Tonometern
  • 1 Jahr bei Handapplanationstonometern

durchführen zu lassen.

Die Prüfstelle ist dazu berechtigt, Non-Contact-Tonometer nur anhand der vom Benutzer zur Verfügung gestellten Korrekturen abzugleichen. Falls dies nicht ausreicht, muss das Gerät durch die Service-Organisation kalibriert und von der Prüfstelle erneut geprüft werden.

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