Der Betreiber ist verpflichtet die Prüfung des Tonometers durch eine Prüfstelle in einem Intervall von
- 1 Jahr bei Non-Contact-Tonometern
- 1 Jahr bei Handapplanationstonometern
durchführen zu lassen.
Die Prüfstelle ist dazu berechtigt, Non-Contact-Tonometer nur anhand der vom Benutzer zur Verfügung gestellten Korrekturen abzugleichen. Falls dies nicht ausreicht, muss das Gerät durch die Service-Organisation kalibriert und von der Prüfstelle erneut geprüft werden.
